Föhrenbergkreis Finanzwirtschaft

Unkonventionelle Lösungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft

Archive for 9. Februar 2021

Tesla Buys $1.5 Billion in Bitcoin

Posted by hkarner - 9. Februar 2021

   Date: 08‑02‑2021

Source: The Wall Street Journal

Elon Musk’s company says it may start accepting the cryptocurrency as a payment method for its products, sending the price of bitcoin soaring

Tesla founder Elon Musk has demonstrated an interest in cryptocurrency.

Tesla Inc. on Monday said it has invested $1.5 billion in bitcoin, and that it may accept the cryptocurrency as payment for its products in the near future, sending the price of bitcoin soaring. Den Rest des Beitrags lesen »

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Kontrolle ist gut – Vertrauen ist besser

Posted by hkarner - 9. Februar 2021

Notenbanken, Politik und Banken-Regulierung im Dienst der Finanzmarktstabilität

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Wilfried Stadler
Dr. Wilfried Stadler ist Honorarprofessor für Wirtschaftspolitik an der WU Wien. Bis Mitte 2009 war der in mehreren Aufsichtsräten österreichischer Unternehmen mitwirkende Ökonom und Publizist Vorstandsvorsitzender der Investkredit Bank AG. Alle Texte des Mit-Herausgebers der Wochenzeitung DIE
FURCHE finden sich auf http://www.wilfried-stadler.at.

2 Jänner 2021
Corporate Finance
Die Corona-Pandemie führte in ganz Europa zu
einem massiven Einbruch der Konjunktur und stark
steigender Arbeitslosigkeit. Während anfängliche
Hoffnungen auf eine rasche Erholung der Realwirtschaft
enttäuscht wurden, schlossen die Börsen nach
einem massiven Einbruch im zweiten Quartal das
Krisenjahr sogar mit historischen Höchstständen.
Zu dieser überraschenden Robustheit der Kapitalmärkte
trugen die umfassenden staatlichen Überbrückungshilfen
in praktisch allen hoch entwickelten
Marktwirtschaften maßgeblich bei. Mindestens
gleichbedeutend war jedoch ein trotz Krise gefestigtes
Vertrauen in Finanzmarktstabilität. Ob dieses für die
weitere Entwicklung so wichtige Vertrauen erhalten
bleibt, entscheidet sich auf drei eng miteinander verknüpften
Aktionsfeldern: der Politik der Notenbanken,
dem Bemühen um den Zusammenhalt des Euro
und dem Kampf um Resilienz des Bankensystems.
Dieser Beitrag unternimmt daher zunächst eine Gesamtschau
der Strategien und Instrumente, die von
der Europäischen Zentralbank und den europäischen
Institutionen gegen die Finanzkrise, die ihr nachfolgende
Staatsschuldenkrise und die aktuelle Corona-
Krise eingesetzt wurden. Darauf folgt eine kritische
Zwischenbilanz zum Stand der Bankenregulierung
als dritter Säule der Finanzmarktstabilität. Überlegungen
zu deren grundlegender Vereinfachung und
einer damit verbundenen Komplexitätsreduktion
sollen schließlich deutlich machen, dass gerade in
diesem Bereich weniger Kontrolle zu erhöhtem Vertrauen
beitragen kann.
1. „Whatever it takes“: Unkonventionelle
Instrumente der Krisenbekämpfung
Beim Ausbruch von Krisen, die ganze Sozial- und
Wirtschaftssysteme gefährden, sind rasche, lebensrettende
Eingriffe gefragt. Was aber tun, wenn das
Krankheitsbild neu ist und Vorerfahrungen fehlen?
Dann kann – das hat die Finanzkrise 2008
schmerzlich gezeigt – die Lernkurve lange und teuer
werden.
Zwar leisteten die Notenbanken im Unterschied
zur Finanzkrise der Dreißigerjahre des vorigen
Jahrhunderts sofortige und wirksame Erste Hilfe,
indem sie rasch für Liquidität sorgten und die
Zinsen senkten. Ohne diese entschlossene, koordinierte
Intervention der maßgeblichen Zentralbanken
wäre es aufgrund des nach der Lehman-Pleite
abrupt verloren gegangenen Zwischenbanken-Vertrauens
zu einem globalen Zusammenbruch der
Finanzmärkte gekommen. Ergänzend dazu sorgten
die Einlagengarantien der Regierungen dafür, dass
es zu keinem Bank-Run der um ihr Erspartes bangenden
Bankkunden kam. Auf diese Weise konnte
eine zweite Weltwirtschaftskrise erfolgreich verhindert
werden.
Als aber dann die Staatsschulden in Folge des
vorübergehenden Konjunktureinbruchs, höherer
Sozialkosten und Aufwendungen für Bankenrettungspakete
quer durch Europa massiv anstiegen
und die immer weiter auseinanderklaffenden Anleihekosten
der Schuldnerstaaten nach Ausbruch
der Griechenlandkrise den Zusammenhalt der
Eurozone zu gefährden drohten, dauerte es quälend
lange, bis man sich endlich zur Jahresmitte
20121 für einen koordinierten Einsatz tauglicher
Instrumente entschied, mit denen internationalen
Gläubigern Klarheit darüber gegeben wurde, dass
Mitglieder der Eurozone und deren Banken nicht
im Stich gelassen werden.
Offensichtlich hatte man bis dahin die Ansteckungsgefahren
zwischen Euro-Staaten unterschätzt,
in denen sich zugleich auch die Firmensitze
gefährdeter Großbanken befanden, deren
Bilanzsummen nicht selten höher waren als das
jeweilige Bruttosozialprodukt. Europa ist in dieser
Hinsicht in Krisen währungspolitisch aus dem einfachen
Grund höchst exponiert, dass die Gemeinschaftswährung
zwar geldpolitisch zentral gesteuert
wird, die Verantwortung für die Staatshaushalte
der Mitgliedsstaaten jedoch national verankert
bleibt. Ein vergleichbares Problem kann sich in den
USA nicht stellen, da diese im Unterschied zu Europa
eine Fiskalunion bilden.
Die EZB festigte in der Folge durch ihre Anleihekäufe
und ein ganzes Arsenal an weiteren „unkonventionellen“
Instrumenten das Gläubigervertrauen
in Euro-Anleihen selbst hoch verschuldeter
Eurostaaten. Komplementär dazu etablierte die Europäische
Union anstelle der bis dahin eingesetzten
provisorischen Rettungsinstrumente den permanenten
Schutzschirm ESM2. Dieser dient seither
vorübergehend in budgetäre Schieflagen geratenen
Mitgliedsstaaten als Überbrückungshilfe.
Der zeitlich verzögerte Einsatz all dieser Maßnahmen
erwies sich als äußerst kostspielig. Noch
heute sind etwa die Budgets höher verschuldeter
Euro-Mitgliedsstaaten mit den überhöhten Zinskosten
von damals belastet.
2. Soforthilfe-Programme in der Corona-Krise
Nach Ausbruch der Corona-Krise leistete man sich
keine derartigen Verzögerungen mehr. Diesmal
war man sich der Risiken einer latenten Ansteckungsgefahr
der durch Zwischenbanken-Schuldbeziehungen
und Staatsanleihen anderer Mitgliedsländer
verflochtenen Euro-Staaten bewusst. Daher
fanden die im Zusammenspiel von Europäischer
Zentralbank (EZB) und den EU-Instituten mittlerweile
erprobten geldpolitischen und fiskalischen
Medikationen sofortige Anwendung. Nachdem es
bereits innerhalb weniger Tage nach Bekanntwerden
der Epidemie zu einem ersten Auseinander- der Anleiherenditen höher verschuldeter
Staaten wie Griechenland oder Italien im Vergleich
zur Benchmark deutscher Bundesanleihen gekommen
war, fiel ohne Zögern innerhalb kürzester Zeit
die Entscheidung für ein umfassendes Anleihe-
Ankaufsprogramm.
Dieses erste, mit 750 Mrd € bewusst großzügig
dimensionierte „Pandemic Emergency Purchase
Programme“ (PEPP) wurde von den Finanzmärkten
als eine unübersehbare Bekräftigung des Euro-
Zusammenhalts wahrgenommen und hatte umgehend
den erwünschten Effekt eines Rückgangs
der Anleiherenditen der betroffenen Staaten auf
das ursprüngliche Niveau.3 Mitentscheidend dafür
war der Beschluss, in Abweichung von den bis dahin
geltenden Bestimmungen Anleihen von Euro-
Mitgliedsländern auch dann anzukaufen, wenn sie
mehr als ein Drittel von deren jeweiligen Staatsschulden
ausmachen. Ohne diese Regel-Weiterung
hätte es dem Anleihekaufprogramm an Glaubwürdigkeit
gefehlt.
Zusätzlich wurde der ESM ermächtigt, ohne
weitere Auflagen Darlehen in einer Höhe von bis zu
zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts von durch
Corona betroffenen Mitgliedsstaaten in einem Gesamtrahmen
von 240 Mrd € für Investitionen ins
Gesundheitssystem auszureichen.
Allerdings kam es unter dem in dieser ersten
Phase der Pandemie herrschenden Handlungsdruck
auch zu einer gravierenden, von der Medienöffentlichkeit
wenig beachteten Erste-Hilfe-Panne
an genau jenem 13. März, an dem die WHO Europa
zum Zentrum der Pandemie erklärte. Damals trat
die alarmierte EU-Kommission zusammen und
strickte mit heißer Nadel ein Sonderprogramm4
(Coronavirus Response Investment Initiative / CRII)
in Höhe von 37 Mrd €. Das so überraschende wie offensichtlich
kontraindizierte Ergebnis der Schnellverteilung:
Italien, das im März am schwersten von
den COVID-19-Folgen betroffene Mitgliedsland,
erhielt daraus als Soforthilfe 6,8 Mrd € zugemessen,
was etwa 0,35 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts
entspricht. Das von Corona kaum betroffene
Ungarn hingegen wurde gleich mit 5,6 Mrd € oder
vier Prozent seiner Wirtschaftsleistung beteilt. Die
wenig einsichtige Erklärung der EU-Kommission
für diese überhastete Entscheidung: man habe, um
rasch zu agieren, bloß bisher unverbrauchte Mittel
aus dem Kohäsionsfonds umgewidmet, deren üblicher
Aufteilungsschlüssel nun einmal in keinem
wie immer gearteten Zusammenhang mit der aktuellen
Krise steht.
3. Ringen um das Corona-Hilfspaket der EU
Es steht außer Zweifel, dass die Anleihe-Ankaufsprogramme
der EZB aus der Sicht der Gläubiger
von Eurostaaten ungleich wichtiger waren als alle
bisher genannten budgetären Sonder-Dotationen.
Ohne die Maßnahmen der Notenbank könnte auch
das umstrittene, im Juli 2020 in einer Grundsatzeinigung
fixierte Corona-Hilfspaket („Next Generation
EU“) – trotz seiner außergewöhnlichen Dimension
von ebenfalls 750 Mrd € – keine ausreichende
Wirkung entfalten.
Nachdem England als großer Nettozahler und
traditionell in EU-Budgetfragen kritischer Partner
Brexit-bedingt bei den einschlägigen Verhandlungen
nicht mehr mit am Verhandlungstisch saß,
fand sich eine Gruppe von kleineren Nettozahler-
Mitgliedsstaaten, die gemeinsam eine kritische
Gegenposition zur Vorwegeinigung von Frankreich
und Deutschland vertraten. Zu dieser Gruppe
gehörte neben den Niederlanden, Dänemark
und Schweden auch Österreich. Etwas später gesellte
sich Finnland als fünfter Teilnehmer dazu.
Die „sparsamen Vier“ legten bei der Festlegung
von Zielen, Instrumenten, Verteilungsschlüsseln
und Kontrollmöglichkeiten der aufzubringenden
Sondermittel erhöhten Wert auf Genauigkeit. Vor
allem aber drängten sie darauf, jenen Teil des Hilfspaketes,
der als nicht rückzuzahlender Zuschuss
vorgesehen war, deutlich zu verkleinern.
Im Endergebnis blieb es nach zähen Verhandlungen
bei der von Kanzlerin Angela Merkel und
Staatspräsident Emanuel Macron von Beginn an
vorgeschlagenen Gesamthöhe von 750 Mrd €,
von denen immer noch beachtliche 390 statt der
ursprünglich angepeilten 500 Mrd € als Direktzuschüsse
vergeben werden sollen, während der verbleibende
Anteil in Form von Darlehen ausgereicht
wird.
Auf Grund der Auseinandersetzungen um die
von Ungarn und Polen bis zuletzt beeinspruchte
Rechtsstaats-Klausel kam es erst kurz vor Jahresende
2020 zur endgültigen Einigung auf das gemeinsam
mit dem neuen 7-Jahres-Regelhaushalt der EU
verhandelte Gesamtpaket. Für eine rational nachvollziehbare,
in plausiblem Zusammenhang mit
den Folgekosten der Corona-Pandemie stehende
Aufteilungsregel – vor allem der verlorenen Zuschüsse
– blieb dennoch nur wenig Zeit. Es ist deshalb
zu hoffen, dass die bevorstehenden innerstaatlichen
Verteilungskonflikte5 um die Verwendung
der erstrittenen Hilfsmittel zu einigermaßen sachgerechten
Ergebnissen führen und deren Einsatz
prioritär für Projekte erfolgt, die dem Widmungszweck
der gemeinsamen europäischen Hilfsbemühungen
entsprechen.
4. Vom „No-bail-out“ zur provisorischen
Fiskalunion
Die für die Finanzierung des Corona-Hilfspakets
der EU erforderliche, erstmalige Aufnahme namhafter
gemeinsamer Mittel für den gemeinsamen
EU-Haushalt wird von einigen ihrer Befürworter
als einmalige, der Krise geschuldete Abweichung
von der bisherigen Praxis eingestuft. Andere sehen
darin einen ersten Durchbruch auf dem Weg zu
einer künftigen Fiskalunion. Der den Euro begründende
Vertrag von Maastricht, in dem die fiskalische
Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten und
ein „No-bail-out“-Gebot fixiert wurde, wäre damit
ebenso außer Kraft gesetzt wie das darin festgehaltene
Regelwerk zur Einhaltung von Verschuldungsgrenzen.
Wie es um die politische Akzeptanz der damit
verbundenen faktischen Änderung der EUVerfassung
am Ende bestellt sein wird, dürfte vor
allem auch davon abhängen, ob es – wie derzeit
3
Kontrolle ist gut – Vertrauen ist besser Corporate Finance
Jänner 2021
beabsichtigt – gelingen kann, die Rückzahlung der
nun aufzunehmenden Sondermittel aus neu zu
schaffenden, gesamteuropäischen Steuerquellen zu
bewerkstelligen.
Neben einer geplanten und bereits vorakkordierten
Plastiksteuer geht es dabei um CO2-Abgaben
und eine Digitalsteuer, die beide konzeptionell
noch in den ersten Anfängen stecken. Zur künftig
ergiebigsten Quelle soll mit mehr als der Hälfte der
aufzubringenden Mittel ausgerechnet jene Finanztransaktionssteuer
werden, deren schon vor mehr
als einem Jahrzehnt ins Auge gefasste Einführung
nach jahrelangen Diskussionen und massivem Widerstand
der dagegen arbeitenden Lobbys zuletzt
im Sande verlaufen war.
Sollte die Einigung auf zusätzliche Steuerquellen
nicht gelingen, bliebe es in der Verantwortung
der Mitgliedsstaaten, aus ihren Budgets für die zusätzlichen
Verpflichtungen aufzukommen – kein
einfaches Unterfangen, angesichts der in Folge der
Corona-Pandemie ohnehin massiv ansteigenden
Staatsschulden.
Seriöse Aussagen darüber, wie die höheren
Schuldenstände mittel- bis langfristig normalisiert
werden können, werden wohl erst zu treffen sein,
wenn das endgültige Ende der Pandemie absehbar
ist. Nicht zu früh ist es hingegen für eine Diskussion
über künftige, der vorherrschenden Zins- und
Inflationslage angepasste Maßstäbe für budgetäre
Verschuldungsgrenzen im Rahmen eines adaptierten
Wachstums- und Stabilitätspakts.
Der bisher als Obergrenze geltende, sechzigprozentige
Anteil der Staatsschuld am jeweiligen
Bruttosozialprodukt liegt für die Mehrheit der
Euro-Länder auf absehbare Zeit außer Reichweite.
Diese Messlatte unverändert weiter zu verwenden,
hieße daher wohl, sich auf das Risiko einer quälenden
Austeritätspolitik mit all ihren sozialen und
politischen Folgen einzulassen. Da kommt es gelegen,
dass die Niedrigzinspolitik der Notenbanken
gangbare Wege zu einer Neufestsetzung der Obergrenze
öffnet.
5. Wirkungen und unerwünschte Nebenwirkungen
der Nullzins-Politik
Die Variation des Leitzinses gilt als zentrales Instrument
einer Notenbank. Umso ungewöhnlicher
ist die Tatsache, dass dieser in der Eurozone nun
schon seit März 2016 unverändert bei Null Prozent
liegt. Kein anderes Signal könnte deutlicher zeigen,
dass sich die EZB – ohne sich darin grundlegend
von anderen maßgeblichen Notenbanken
zu unterscheiden – seit der Finanzkrise im permanenten
Krisenmodus befindet. Als Mario Draghi
Ende Oktober 2019 seine Funktion an Präsidentin
Christine Lagarde übergab, blickte er auf eine achtjährige
Amtszeit ohne eine einzige Erhöhung der
Leitzinsen zurück. Seine Nachfolgerin setzt diesen
Weg vorläufig unverändert fort. Unkonventionelle
Notenbankpolitik ist längst zur neuen Normalität
geworden.
Immer offenkundiger wird zudem, dass das
ausgeschilderte Ziel, mit Anleihekäufen sowie
Niedrigzinsen einerseits die Konjunktur zu stützen
und andererseits eine Inflation von knapp unter
zwei Prozent über den gesamten Euroraum erzielen
zu wollen, wohl nur einen Teil der Wahrheit abbildet.
Deflationäre Tendenzen können schließlich
bei bestimmten Gütern und Dienstleistungen die
durchaus plausible Folge einer verstärkten globalen
Arbeitsteilung sein. Auch gilt als unvermeidlich,
dass einzelne Euro-Mitgliedsstaaten ihre Wettbewerbsfähigkeit
– in Ermangelung der Option einer
Abwertung – nur durch vorübergehende Kosten-
Deflation stärken können. Von daher ist die Eignung
eines Inflations-Durchschnittswertes aller 18
Euro-Mitgliedsstaaten als Feinsteuerungsgröße für
den richtigen Einsatz geldpolitischer Instrumente
in Frage zu stellen.
Plausibler und realitätsnäher erscheint dagegen
die durchaus nicht unehrenhafte Arbeitsannahme,
dass die hohen Anleihekäufe in erster Linie dem
Zusammenhalt des Euro dienen und die damit
einhergehende Nullzinspolitik längst unverzichtbar
geworden ist, um die Kosten der steigenden
Staatsschulden der Mitgliedsstaaten in beherrschbaren
Größenordnungen zu halten. Wenn jedoch
die offenkundig sachnotwendige Verfolgung dieser
Ziele geltenden Spielregeln widerspricht, sollte das
offensiv und konstruktiv diskutierbar sein.
Eine solche Diskussion müsste die erwünschten
und unerwünschten Nebenwirkungen der
Niedrigzinsen auf das Investitions- und Sparverhalten
ebenso mit einschließen wie die verteilungspolitischen
Folgen inflationärer Steigerungen
von Immobilienpreisen und der Aufblähung von
Aktienblasen. Die dauerhafte Verdrängung der eigentlichen,
währungspolitischen Zweckrationalität
der aktuellen Notenbankpolitik führt hingegen zu
– vermeidbaren – Vertrauensschäden.
6. Wege zu erhöhter Stabilität des Banken- und
Finanzsystems
Das 2004 in Kraft getretene Banken-Regulativ von
„Basel II“ sollte nach der Intention seiner Erfinder
bereits der Schlussstein einer auf Systemstabilität
zielenden Regulierung gewesen sein. Dies erwies
sich jedoch mit Ausbruch der Finanzkrise 2008
schon wenige Jahre später als Illusion.6 In der Folge
kam es daher zu einer neuerlichen, äußerst umfassenden
Regelreform für das Bankensystem, die
unter dem Sammelbegriff „Basel III“ zuletzt derart
ausufernde Umfänge angenommen hat, dass die
Bezeichnung „Turmbau zu Basel“7 nicht übertrieben
erscheint.
Auf der Habenseite des von den europäischen
Institutionen durch eigene Gesetzesinitiativen begleiteten
Reformwerks steht neben der erfolgreichen
Einrichtung einer gesamteuropäischen Bankenaufsicht
auch eine erhöhte Transparenz der bis
zur Krise unkontrolliert wuchernden Schattenbanken.
Weit überschätzt werden hingegen die Fortschritte
dort, wo es um die nachhaltige Stabilität
des Systems geht. Vor allem in der zentralen Frage
der ausreichenden Eigenkapitalausstattung von
systemrelevanten Großbanken wiegt das geltende
Regulativ Politik und Öffentlichkeit permanent in
falscher Sicherheit.
Kennzeichnend dafür ist, dass die Europäische
Bankenaufsicht kurz nach Ausbruch der Corona4
Jänner 2021
Corporate Finance Kontrolle ist gut – Vertrauen ist besser
Pandemie ihren für das erste Halbjahr 2020 geplanten
„Stresstest“, mit dem die Krisenfestigkeit der
Großbanken gemessen werden sollte, abgebrochen
und auf 2021 verschoben hat. Das Ziel des Kontrollmanövers
hätte darin bestanden, die Auswirkungen
eines Wachstumseinbruchs von insgesamt
4,2 Prozent bis 2022 auf das Bankensystem auszutesten
und daraus Schlüsse über dessen Krisenfestigkeit
zu ziehen. Da jedoch der Folgeschaden aus
dem Corona-bedingten Nachfrageeinbruch schon
in einem einzigen Jahr weitaus höher liegt als in
der synthetischen Drohkulisse des Stresstests während
eines Drei-Jahres-Zeitraums, wäre eine Fortsetzung
der aufwendigen Schreibtischübung wohl
sinnlos gewesen. Die Vermutung liegt nahe, dass
der für 2021 vorgesehene Test ein weiteres Mal verschoben
werden muss.
In der Illusion, Unvorhersehbares mit Hilfe
von fein ziselierten Simulationsmodellen vorwegnehmen
zu können, schießt das überambitionierte
Regelwerk vielfach übers Ziel. In seiner Überkomplexität
führt es in Verbindung mit Fehlanreizen zu
wirklichkeitsfremder Konformität und abnehmender
Entscheidungsfreiheit im Handeln der Bankverantwortlichen:
ein hoher Preis angesichts der
ernüchternden Tatsache, dass sich mit all diesem
– noch dazu kostspieligen – Aufwand keine nachhaltige
Systemstabilität sicherstellen lässt.8
7. Die unterschätzte Prozyklizität des
Regelwerks
Ein durchaus gewichtiger Erklärungsgrund für
grundlegende Konstruktionsfehler in der Finanzmarktarchitektur
liegt in dem vernachlässigten Unterschied
zwischen der kontinentaleuropäischen
und der angloamerikanischen Finanzierungskultur.
So verfolgte Europa, sobald die Entscheidung
für eine Gemeinschaftswährung gefallen war, das
Ziel einer möglichst umgehenden Angleichung
an das anglo-amerikanische Finanzmarktmodell,
ohne auf nachteilige Folgen für die traditionell
bankenorientierte Finanzierungskultur Kontinentaleuropas
zu achten.
Dies führte bei allen börsennotierten Unternehmen
zum eilfertigen Abschied von den bis
heute aus guten Gründen für die Mehrzahl der Unternehmen
geltenden, am Gläubigerschutz und am
Vorsichtsprinzip orientierten traditionellen Bilanzierungsregeln.
Ab 2004 waren demnach auch für
börsennotierte Banken kapitalmarktorientierte, die
jeweiligen Augenblicksbewertungen der Märkte
abbildende Bilanzierungsregeln verpflichtend. Die
daraus abgeleiteten Bilanzen täuschten insbesondere
bei Großbanken im Aufschwung hohe Asset-
Werte vor, die dann im Abschwung umso schneller
wegschmolzen.9
Ähnliche Auswirkungen zeitigte die „Basel
II“-konforme Bemessung des erforderlichen Mindest-
Eigenkapitals von Banken an der jeweiligen
Rating-Einstufung der Ausleihungen. Die daraus
abgeleitete „Risikogewichtung“ der Assets bei der
Berechnung der regulatorisch geforderten Quoten
führte ebenfalls zu wirklichkeitsfremden Verzerrungen
des Bilanzbildes – zunächst nach oben und
in der Krise nach unten. Sie trug vor allem dazu
bei, dass sich der Fremdmittelhebel vor der Krise
gerade bei europäischen Banken bis zum Fünfzigfachen
des bilanziellen Eigenkapitals steigern
konnte. Die Aufsichtsbehörden zeigten sich davon
so lange nicht beunruhigt, als ihrem risikogewichteten
Maßstab entsprochen wurde.
Die doppelte, prozyklische Dynamik von kapitalmarktorientierter
Bilanzierung und risikogewichteter
Eigenmittel-Bemessung setzt sich bis
heute fort. Trotz deutlich verschärfter Kapitalvorschriften
reicht die ungewichtete Eigenkapitalausstattung
gerade jener systemrelevanten Großbanken,
die ihre „too big to fail“ – Position eigentlich
einbüßen sollten, bis heute nicht aus, um vor verschärfter
Instabilität in Krisen wirksam zu schützen.
Diese Schwäche wird durch die zahlreichen
kleinteiligen, nicht selten an den falschen Kontrollpunkten
des Systems ansetzenden Vorschriften des
geltenden „Basel III“-Regelwerks nur unwesentlich
abgemildert. Auch die makro-prudentiellen Bemühungen
hinsichtlich der passgenauen Vorschreibung
zusätzlicher Eigenmittel-Puffer für systemrelevante
Großbanken in sich ständig verändernden
Finanzmarktumgebungen bieten dafür keinen befriedigenden
Ausgleich.
Vor diesem Hintergrund ist es nur schwer
nachvollziehbar, dass als Messgröße des ausreichenden
Eigenkapital-Polsters nach wie vor beinahe
ausschließlich das risikogewichtete, regulatorische
Eigenkapital10 herangezogen wird. Gegenüber
Gläubigern von Banken und deren Sparkunden
grenzt die einseitige Orientierung an diesem in der
Krise höchst anfälligen Maßstab für die Solidität
von Finanzinstituten geradezu an Irreführung.
Man beruhigt indessen sich selbst und die Öffentlichkeit
mit den nachweislich gestiegenen, risikogewichteten
Quoten der vergangenen Jahre, die
jedoch vor allem jene Banken besser dastehen lassen,
die interne Rating-Systeme einsetzen. Kleinere
und mittlere Institute, die ihr Geschäftsmodell auf
klassische Bankaufgaben fokussieren, arbeiten hingegen
in der Regel mit deutlich geringeren Fremdmittelhebeln
und verfügen über entsprechend höheres
bilanzielles Eigenkapital. Dies verschafft ihnen
jedoch bis dato keine nennenswerten Erleichterungen
hinsichtlich der Erfüllung all der umfassenden
Kontroll- und Dokumentationspflichten.
8. Finanzökonomische Folgen der Corona-
Pandemie
Die bilanziellen Auswirkungen des Corona-Schocks
auf die Bankbilanzen führen nun mit hoher Wahrscheinlichkeit
in eine nächste, ernsthafte – wenn
auch ganz anders als 2008 zustande kommende –
Bankenkrise. Die durch ansteigende Insolvenzen
und entsprechend erhöhte Kreditausfälle verursachten
Verluste werden das knappe Banken-Eigenkapital
schmälern. Dies wiederum zieht zwangläufig
eine das Wachstum dämpfende Zurückhaltung
bei der Neuvergabe von Krediten nach sich.
Folgt man den Aussagen der zuständigen Aufsichtsbehörden,
stünde für die effiziente Abwicklung
von Banken ein eigens dafür geschaffener Abwicklungsmechanismus
bereit.11 Dieser zielt darauf
ab, im Fall der Gefährdung einer Großbank die
5
Kontrolle ist gut – Vertrauen ist besser Corporate Finance
Jänner 2021
Kosten von deren Restrukturierung nicht neuerlich
auf Staaten und Steuerzahler zu überwälzen. Für
das Abwicklungsmanagement wurde eine eigenständige
Behörde geschaffen.12 Vorgesehen ist zum
einen, dass die Gläubiger von sanierungswürdigen
Banken durch ein anteiliges „Bail-in“ ihrer Forderungen
in die Sanierung mit einbezogen werden.
Ergänzend dazu besteht ein einheitlicher Abwicklungsfonds,
dessen Mittel von alle Banken beizusteuern
sind.13 Er dient im Anwendungsfall als ergänzendes
Hilfsinstrument und soll im Endausbau
mit ca 60 Mrd € ausgestattet sein, was etwa einem
Prozent der Einlagen im Euro-Währungsgebiet
entspricht.
Beide Ansatzpunkte weisen jedoch Schwächen
auf. So steht die Einbeziehung der Gläubiger in die
Restrukturierung im Ernstfall dadurch in Frage,
dass diese wohl frühzeitig versuchen würden, ihre
Forderungen abzuziehen. Die Gefahr eines solchen
„bank-run“ wäre umso höher, je mehr Banken im
systemischen Krisenfall vor einem Sanierungserfordernis
stünden.
Für den Abwicklungsfonds wiederum gilt, dass
er für wirklich große Einsatzfälle ungenügend ausgestattet
ist. In kluger Voraussicht wurde deshalb
schon zu Beginn 2019 vorgesehen, den permanenten
Stabilisierungsmechanismus ESM als „Backstop“
für den Fall einzusetzen, dass es ergänzender
Sanierungsmittel bedarf. Nachdem eine Einigung
über diese Rückenstärkung über lange Zeit durch
den Widerstand Italiens blockiert schien, führte
nun bezeichnenderweise die Corona-Krise dazu,
dass man jüngst doch zu einer Einigung fand. Der
ESM soll nun sogar schon 2022 – und nicht erst,
wie ursprünglich vorgesehen, 2024 – als Helfer in
der Not bereitstehen. Es ist zu hoffen, dass der auf
ein Jahr angesetzte Prozess der Ratifizierung dieser
ESM-Reform nicht schon zu spät kommt.
Beim derzeitigen Stand der Regulierung liegt
die Erfüllung der Regulierungsabsicht, Staaten und
damit Steuerbürger nicht mehr mit den Kosten von
Bankensanierungen zu belasten, jedenfalls noch
in weiter Ferne. Für ein diesbezügliches Gegensteuern
ist die aktuelle Krisensituation nicht der
geeignete Zeitpunkt. Es wird daher ein weiteres
Mal großflächiger Banken-Hilfspakete bedürfen,
um unerwünschte gesamtwirtschaftliche Folgen so
gering wie möglich zu halten.
9. Neue Spielregeln für ein resilientes
Finanzsystem
Immer deutlicher wird, dass sich Finanzmarktstabilität
als Voraussetzung für ein allgemeines
Grundvertrauen in unser Geldsystem mit den herkömmlichen
Spielregeln nicht mehr ausreichend
absichern lässt. Statt einer sich den Ursachen dieser
Entwicklung verschließenden Fortsetzung des bisherigen
Weges bedarf es deshalb eines neuen Blicks
auf die Funktionsweise des Finanzsystems.
Es gilt, sich von der allzu mechanistischen Sicht
vermeintlicher Vorhersehbarkeit des Geschehens
zu lösen. Die Geschehnisse auf den unzähligen
Spielfeldern des globalen Finanzmarktgeschehens
lassen schon deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit
der verwendeten Variablen denkbarer
Situationen zu, weil es an der dafür erforderlichen
Transparenz mangelt. Trotz konzeptioneller Absichtserklärungen
seitens der G20 und der sie in
diesen Bemühungen unterstützenden OECD ist
solche Transparenz ein Fernziel. Aber selbst wenn
sie erreichbar wäre, lässt die Komplexität des unberechenbaren
Ineinanderwirkens von Geschehnissen
auf Teilmärkten keine daraus ableitbaren Prognosen
zu. Die Kipppunkte in systemisch kritischen
Situationen sind und bleiben unberechenbar.
Es gilt daher, sich mit einfacheren, vielleicht
aber gerade deshalb treffsichereren Prinzipien der
Regulierung von Großbanken zu begnügen.
Dabei geht es zum einen um die nach wie vor
anzustrebende Trennung jener Geschäftsfelder von
Banken, deren Refinanzierung überwiegend durch
anvertraute Spargelder und Giroeinlagen erfolgt,
von spekulativen, marktwertabhängigen Aktivitäten
im Wertpapier- und bankeigenen Immobilienbereich.
Die bisherigen, bruchstückhaften Bemühungen
um ein „Trennbankensystem“ sollten von
daher wieder neu aufgenommen werden.
Noch entscheidender als diese gewissermaßen
vertikale, auf Geschäftsfeldteilung zielende
Stoßrichtung, ist jedoch die horizontale Dimension
einer deutlich solideren Ausstattung des Fundaments
von systemisch relevanten Großbanken
durch Verstärkung des „echten“, demnach nicht
risikogewichteten Eigenkapitalsockels. Während
Basel III dafür lediglich eine Mindest-Leverage-
Ratio14 von drei (!) Prozent vorsieht, liegen amerikanische
Großbanken hier mit durchschnittlich
acht bis zehn Prozent deutlich höher – eine Größenordnung,
die sie sogar schon vor der Krise 2008
ausgewiesen hatten.
Angesichts der besonderen Anfälligkeit des
europäischen Systems für zwischenstaatliche Ansteckung
beim Auftreten von Großbanken-Problemen
wäre demnach eine vergleichbare Mindestausstattung
mit einer Leverage-Ratio von zehn Prozent
erforderlich, um einigermaßen hinreichende Resilienz
gegen die Auswirkungen systemischer Krisen
zu gewährleisten.15
Das Vorsichtsprinzip, welches wir in den Angleichungsbemühungen
an das kapitalmarktorientierte
System aufgegeben haben, lässt sich in der
ursprünglichen Form nicht wiederherstellen. Angesichts
der berechtigten Ambition, auch in Europa
mit wesentlich dynamischeren Kapitalmärkten
innovativen Unternehmen die Chance auf Investitionen
zu geben, welche von Aktionären mitgetragen
werden, die an deren Geschäftsmodell glauben,
wäre dies auch kein sinnvolles Ziel.
Auf übergeordneter Ebene jedoch, dort, wo es
um die Gestaltung neuer Spielregeln für ein möglichst
nachhaltiges Finanz- und Bankensystem
geht, macht dieses Vorsichtsprinzip Sinn. Dort ist
es an der Zeit, sich von kleinteiligen, modellhaften
Prognose-Illusionen zu trennen und Finanzstabilität
durch eine Festigung der Fundamente des Systems
anzustreben. Das für die Aufrechterhaltung
von dessen Funktionstüchtigkeit so notwendige
Vertrauen lässt sich damit zu geringeren Kosten
und mit höherer Verlässlichkeit stärken als durch
noch mehr Kontrolle.

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Demagogues vs. Dictators

Posted by hkarner - 9. Februar 2021

Date: 08‑02‑2021

Source: Project Syndicate by Michael Lind

Michael Lind is Professor of Practice at the Lyndon B. Johnson School of Public Affairs at the University of Texas at Austin and the author of The New Class War: Saving Democracy from the Managerial Elite. 

Notwithstanding the mob assault on the US Capitol and the start of his second impeachment trial, the fact that Donald Trump has left the White House is proof that he was never a fascist dictator but rather an American‑style populist demagogue. Such figures often appear in democracies where large cohorts of society are no longer adequately represented.

AUSTIN – Throughout Donald Trump’s single term as president of the United States, his opponents in both the Democratic and Republican parties frequently portrayed him as a would‑be fascist dictator. But with Trump ousted from the White House, this analogy has become untenable. The Italian leader Trump resembles most is not the fascist dictator Benito Mussolini but rather Silvio Berlusconi, the scandal‑prone former prime minister.

Figures like Trump and Berlusconi – tycoons or media celebrities who ran for office as anti‑establishment populist demagogues – are not uncommon in contemporary Western democracies. In Europe, the list includes elected leaders like Czech Prime Minister Andrej Babiš, one of the country’s wealthiest men; former Ukrainian President Petro Poroshenko, previously his country’s “Chocolate King”; and his successor, Volodymyr Zelensky, a comic actor who had previously played a Ukrainian president on television.

 Although Trump is the first true demagogue to be elected to the American presidency, the entertainer or plutocrat who wins office by posing as a champion of the common people has been a staple of mayoral and gubernatorial races for generations. Media celebrity, in particular, has become an increasingly common basis for electoral success in America.

In the 1930s, the country music radio star W. Lee “Pappy” O’Daniel became governor of Texas and then a US senator. In the 1960s‑80s, Ronald Reagan famously made the transition from Hollywood actor to California governor and then to the White House. Similarly, Jesse Helms, the late US senator from North Carolina, started out as a right‑wing radio star. Then, in 1999, the TV wrestling celebrity Jesse Ventura (who, along with Trump, had attempted to take over Ross Perot’s Reform Party) was elected to a single term as Minnesota’s governor, and in 2003, the movie star Arnold Schwarzenegger became governor of California with no prior political experience. (Ventura had previously served as mayor of a Minneapolis suburb.)

Populist demagogues in democratic countries generally do not intend to create police states, and they could not even if they tried. Whereas interwar fascist dictators were backed by their countries’ military, police, bureaucratic, and business establishments, populists rely on the support of alienated non‑elite groups and are typically opposed by most of the other power centers in society.

Hence, many flamboyant demagogues in the American South – such as Louisiana Governor (and then US Senator) Huey P. Long or the husband‑and‑wife team of populist Texas governors, James “Pa” and Miriam “Ma” Ferguson – represented small farmers and the white working class against the rich gentry who monopolized wealth and political office in their states.

Some demagogues exploit minority ethnic groups’ bitterness over their own exclusion from wealth and power. In the first half of the twentieth century, James Michael Curley, the corrupt four‑term mayor of Boston and one‑term governor of Massachusetts, won and held power by representing working‑class Irish‑Americans against the Anglo‑American Protestant elite – the so‑called Boston Brahmins.

But while populist demagogues can identify legitimate grievances among some voters, they almost never deliver on their promises to followers. Some, like O’Daniel in Texas, become fronts for establishment interests, whereas others merely create personal patronage machines, using their official powers to reward family members or cronies. Very rarely do demagogues create new institutional structures that can carry out reforms long after they leave office.

In Curley’s case, his Harvard‑educated son‑in‑law, Edward Donnelly, played a role similar to that of Trump’s Harvard‑educated son‑in‑law, Jared Kushner. In Louisiana, Long created a family dynasty that included his brother Earl, who followed him as governor, and Russell Long, who became a long‑serving US senator from Louisiana.

In any case, demagogic populists’ political careers tend to be rich in scandal and corruption. Whereas Berlusconi had his infamous “bunga bunga” parties, Trump had the “Access Hollywood” tape, where he boasted about sexually assaulting women.

And then there are the instances of graft and outright crime. Like Curley, Berlusconi was sentenced to prison. As Louisiana’s political boss in the 1930s, Long made a deal with the New York gangster Frank Costello to share gambling profits in the state, even as his minions “dee‑ducted” money from state government payrolls to benefit a campaign slush fund that became known as the “deduct box.” In Texas, Pa and Ma Ferguson financed their political machine by selling pardons to the families of convicted criminals. Recent reports that Trump allies were paid to lobby the outgoing president for pardons reek of corruption, not dictatorship.

Of course, the storming of the US Capitol by Trump supporters has inevitably led to facile comparisons to Nazi Storm Troopers and Italian Fascist Blackshirts. But America’s own history offers more accurate analogies for understanding the MAGA mob. It is no accident that in Tennessee Williams’s 1959 play Sweet Bird of Youth, the character of Boss Finley, the demagogic leader of a Southern state, has his own criminal gang (“Youth for Tom Finley”) whom he unleashes against his political opponents.

To be sure, demagogues in modern democracies can do a lot of harm, even if they cannot (and do not intend to) abolish elections, establish police states, and put their opponents in concentration camps. But opposing demagogic populists when they appear is not enough. We also need to understand the conditions that allow this species of politician to flourish.

When major groups in society have adequate representation through electoral politics and institutions like trade unions, religious organizations, and community groups, populist demagogues seldom find significant public support. It is only when large groups in a given city, state, province, or country feel disfranchised and ignored by conventional leaders that they are tempted to turn to flamboyant outsiders who claim to represent them, even though they usually represent only themselves.

Unfortunately, while wealth and status are becoming increasingly concentrated in modern Western societies, intermediate institutions and local communities have decayed, and traditional political parties have declined to the point of being mere labels that billionaires and media celebrities can easily co‑opt. That means the conditions will remain ripe for more Berlusconis – and for more Trumps.

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