Föhrenbergkreis Finanzwirtschaft

Unkonventionelle Lösungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft

Heta lässt bei Hypo-Rebell nicht locker

Posted by hkarner - 22. Mai 2015

Andreas Schnauder, derstandard.at, 22. Mai 2015, 11:31

Die Hypo-Nachfolgerin Heta Asset Resolution hat mit ihrer Anzeige gegen Gernot Pointner nichts erreicht und stellt nun einen Exekutionsantrag

Die Heta plagt sich nicht nur mit Milliardenverlusten und neuen Belastungen von Italien über Bayern bis Südosteuropa, sie hat auch im Kampf gegen einen Hypo-Rebellen wenig Fortune. Gernot Pointner stellt seit November fast täglich heikle Kreditakten und allerlei andere Informationen rund um die Kärntner Ex-Bank ins Netz. Die Heta, die Abbaueinheit der einstigen Hypo Alpe Adria, findet das gar nicht lustig. Sie hat Pointner und dessen Sohn verklagt und angezeigt. Doch auch ein halbes Jahr nach dem ersten Vorgehen der staatlichen Deponie im Verbund mit der Anadi-Bank (das ist der mittlerweile indische Österreich-Ableger der Hypo) werden unter mauricepointner.at munter vertrauliche Dokumente veröffentlicht.

Mit ihrer Anzeige hat die Heta bisher nichts erreicht. Die Staatsanwaltschaft Leoben – Pointner stammt aus dem steirischen Kalwang – hat ihn am 7. Mai informiert, dass sie das Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Die Heta hatte den Blogger wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes und des Bankgeheimnisses angezeigt. Begründung der Einstellung: „Die Widerrechtlichkeit der Erlangung der veröffentlichten Daten ist nicht nachzuweisen.“ Auch eine Verletzung des Bankwesengesetzes sei „mangels einer den Beschuldigten treffenden Geheimhaltungspflicht“ nicht gegeben, begründet die Staatsanwaltschaft das Ende des Verfahrens.

Exekutionsantrag gegen Pointner

Die Heta lässt trotzdem nicht locker und versucht es auf dem zivilrechtlichen Weg. Am 18. Mai hat die von ihr engagierte Kanzlei Eisenberger & Herzog einen Exekutionsantrag gegen Pointner beim Landesgericht Leoben gestellt. Dieser basiert auf einer einstweiligen Verfügung, die von der Heta gegen die Veröffentlichungen erwirkt wurden. Die Abbaueinheit beantragt nun „wegen dieser massiven andauernden und wiederholten Verstöße gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung die Exekution unter Verhängung einer angemessenen Geldstrafe“. Angemessen sind aus Sicht der Heta 10.000 Euro. Die beantragte Exekution selbst umfasst 30.100 Euro. (Andreas Schnauder, 22.5.2015)

 

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..