Föhrenbergkreis Finanzwirtschaft

Unkonventionelle Lösungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft

Banken: Starke Zweifel an Zusammenlegung der Aufsicht

Posted by hkarner - 4. Februar 2017

Warum soll es denn da Wille zu Reform und Zusammenarbeit geben??? (hfk)

Renate Graber 4. Februar 2017, 12:00 derstandard.at

Die Arbeitsgruppe Aufsichtsreform ortet in ihrem Bericht Vorbehalte der Topmanager von Notenbank und FMA gegen eine enge Zusammenarbeit

Wien – Geht es nach dem neuen Arbeitsprogramm der Regierung, wird die Finanzmarktaufsicht schon im Jänner 2018 neu aufgestellt sein. Basis für das geplante „Effizienzpaket“ sind die Empfehlungen der „Arbeitsgruppe FMA-Reform“, die Kanzler und Finanzminister eingesetzt hatten. Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) ist mit der momentanen Situation unzufrieden. Derzeit beaufsichtigt die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA alle Marktteilnehmer; sie stellt auch Bescheide aus.

Bei Banken wird sie von der Nationalbank (OeNB) unterstützt: Die führt im FMA-Auftrag Vor-Ort-Prüfungen durch und ist für die Analyse zuständig. Große Institute wie Erste Group oder Raiffeisen Bank International sind seit Herbst 2014 von der EZB beaufsichtigt.

Schnittstellen-Verschiebung

Laut dem 27-seitigen Endbericht der Arbeitsgruppe vom 26. Jänner ergeben sich aus der Jobverteilung FMA-OeNB „externe Schnittstellen, die zu Abstimmungsbedarf, zeitlichen Verzögerungen oder Informationsverlusten führen können“. Allerdings würde sich dieses Problem bei einer Zusammenführung in einer Institution nur verschieben: Die externe Schnittstelle würde durch eine interne ersetzt, heißt es in dem Bericht, der dem STANDARD vorliegt. Auf der Suche nach einer neuen Aufsichtsarchitektur hat die achtköpfige Arbeitsgruppe vier Modelle geprüft. „Weiterentwicklung der bestehenden Allfinanzaufsicht“; „Twin Peaks“ (teilt die Aufsicht zwischen OeNB und FMA auf), und jene zwei Modelle, bei denen die Aufsicht entweder bei OeNB oder bei FMA landet.

Vorbehalte der Spitzenkräfte

Von der FMA-Only-Variante rät die Arbeitsgruppe ab, sie sei „nicht erfolgversprechend“. Man müsste die für die Aufsicht zuständige OeNB-Crew in die FMA übersiedeln, Schnittstellen zu in der OeNB angesiedelten Meldewesen und Statistik blieben bestehen. Allerdings: Der Interessenkonflikt zwischen (in der OeNB angesiedelter; Anm.) Geldpolitik und Aufsicht unterm Dach der OeNB würde vermieden. Der entstünde, wenn die Aufsichtsagenden ganz zur Notenbank wanderten. Fürs Gelingen dieser FMA-Only-Variante wäre die „Bereitschaft des Topmanagements von FMA und OeNB zur Zusammenarbeit“ entscheidend, wissen die Berichtsautoren. Und da sind sie skeptisch: „Die Mentalreservationen, die bis zur Aufsichtsreform 2008 bestanden, lassen eine konstruktive Modellumsetzung nicht erwarten.“ Das gälte wohl auch fürs OeNB-Only-Modell. Für das spreche, dass „die geringsten Schnittstellen“ entstünden, schreiben die Autoren des Berichts.

„Governance-Struktur und strikte Kosten- und Effektivitätskontrolle müssten aber genauer festgelegt werden“, monieren sie. Denn man müsste „die Zielkonflikte zwischen Geldpolitik und Aufsicht“ durch strenge Relgen und klar getrennte Zuständigkeiten lösen – so wie das in Irland der Fall ist.

Mangelnde Budgetkontrolle

Diese Einschränkung gelte auch fürs Twin-Peaks-Modell – dem die Arbeitsgruppe grundsätzlich das „größte Synergiepotential im Bereich der Bankenaufsicht“ zuordnet. Sollte man in der OeNB eine Tochter für die Solvenzprüfung gründen, brächte das „höhere Transparenz und bessere Budgetkontrolle“ – allerdings müsste bei dieser Lösung auch aus der OeNB eine Behörde werden. Zudem müsste das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden – und das steht in Verfassungsrang. Stichwort Geld: Die Gesamtkosten für die Bankenaufsicht betrugen 2015 knapp 61 Millionen Euro, auf die OeNB entfielen laut deren Angaben 44,8 Millionen. Am einfachsten wäre Modell eins umzusetzen – selbiges besteht aus Tipps zur Effizienzsteigerung. Beispielsweise sollen Beaufsichtigte online Vorab-Informationen einholen können, gesetzliche Fristsetzungen sollen eingeführt, Vor-Ort-Prüfungen gestrafft werden. Wie in Finanzcausen sollen Verfahren einvernehmlich beendet werden können. Zudem könnten Aufsichtsgesetze den Spitzeninstituten bei Themen wie Prävention von Geldwäsche „größere Verantwortung einräumen“, auch das würde die Aufsicht entlasten. Vorteil dieses Modells der „Weiterentwicklung des Status quo“: Es wäre gesetzlich „rasch“ umsetzbar, ohne „nennenswerte Umstellungskosten“.

Keine Einsparungen

Dem Vernehmen nach tendiert die Regierung zu dieser Lösung. Mit Kostenvorteilen wird sie eine Reform aber nicht argumentieren können, „allenfalls mit einem Effektivitätsvorteil“, so die Autoren. Denn: Die Kosten „konnten mangels valider Daten nicht ermittelt werden“. (Renate Graber, 4.2.2017) – derstandard.at/2000052078604/Banken-Starke-Zweifel-an-Zusammenlegung-der-Aufsicht

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