Föhrenbergkreis Finanzwirtschaft

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Hypo-Bericht wäscht Josef Pröll rein

Posted by hkarner - 23. August 2016

Andreas Schnauder, 23. August 2016, 17:45 derstandard.at

Ein Entwurf für den Abschlussbericht des Hypo-Ausschusses liegt nun vor. Minister Josef Pröll wird darin ein Persilschein ausgestellt

Wien – 124 Zeugen wurden in 77 Sitzungen befragt, 16 Millionen Seiten an Dokumenten (so sie alle ausgedruckt worden wären) gesammelt und teilweise auch behandelt. Doch was macht man mit der Masse an Informationen aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss? Im besten Fall einen Bericht, der die politische Verantwortung des Debakels klärt und Konsequenzen empfiehlt. So weit ist es noch nicht, aber immerhin gibt es nun eine Vorlage für einen Abschlussreport. Verfahrensrichter Walter Pilgermair hat den Fraktionen im Ausschuss am Dienstag ein 507 starkes Papier vorgelegt.

Eines vorweg: Es stellt mehr eine Materialiensammlung denn eine Bewertung dar. Und wenn die Verantwortlichen beurteilt werden, bekommen tendenziell Mitarbeiter und Berater das Fett ab, nicht aber die zuständigen Politiker.

Kontaktaufnahme im Sommer 2009

Das wird beim Kapitel Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Ende 2009 klar. Zur Erinnerung. Die BayernLB als Mehrheitsaktionärin der Kärntner Bank war nach Ausbruch der Finanzkrise selbst in die Bredouille geraten und verfolgte wachsende Verluste der Österreich-Beteiligung zusehends argwöhnisch. Im Sommer 2009 kam es dann zur Kontaktaufnahme von Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon mit seinem österreichischen Amtskollegen Josef Pröll. Das Treffen Ende August beschreibt Pilgermair als „schwerwiegende und besorgniserregende Anzeichen für ein wirtschaftliches Disaster der Hypo“. Diese Aussage ist insofern bemerkenswert, als das Treffen immer wieder als Kennenlerntermin der beiden Parteifreunde dargestellt wurde, bei dem die Hypo nur eines von vielen Themen gewesen sei und das Problemkind nur allgemein angesprochen worden sei.

Minister nicht rechtzeitig informiert

Pilgermair sieht das anders. Durch den Besuch des bayerischen Ressortchefs „war klar, dass sich der schon länger abzeichnende wirtschaftliche Worst Case bestätigt hatte“. Die österreichische Seite habe allen Grund gehabt, sich Gedanken über die weitere Entwicklung und „ihr Gefahrenpotenzial“ zu machen, Szenarien zu erstellen und den Minister entsprechend zu beraten. Und dann pröllwerden auch Namen beziehungsweise Institutionen genannt. Die Berater Prölls aus dem eigenen Haus, der Finanzprokuratur, Finanzmarktaufsicht und Notenbank hätten „ihre Aufgabe zu spät wahrgenommen und den Minister nicht rechtzeitig informiert und ihm nicht baldmöglichst Handlungsalternativen angeboten“, schreibt Pilgermair. Und Pröll, der erst das Gespräch mit Fahrenschon führte und später Verstaatlichungsverhandlung leitete? Der muss, so findet der Verfahrensrichter, „nicht dafür einstehen“, dass Spitzenbürokratie und Berater sinngemäß versagt hätten. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Minister schon davor Anzeichen für die „Unzuverlässigkeit“ seiner Umgebung gehabt hätte, wofür es aber keine Anzeichen gab. Das Ergebnis dieser Konstellation, auch weil nicht auf einschlägige internationale Experten zurückgegriffen wurde: Österreich überließ Bayern „das Gesetz des Handelns und ließ sich dadurch auch in eine Schlussposition manövrieren, in der die Verstaatlichung nicht abzuwenden war.“

„Regierungspamphlet“

Eine Darstellung, mit der die Opposition keine Freude hat. Neos-Mandatar Rainer Hable etwas bezeichnete den Bericht prompt als „Regierungspamphlet“. Die Feststellungen wichen den Verantwortlichkeiten, Interessenskonflikten und dem Weg des Geldes aus, erklärte Hable. Die Aufsicht wird dann auch noch an anderen Stellen gerüffelt. Zahl, Umfang und Dauer von Malversationen bzw. Verdachtsfällen legten den Schluss nahe, dass die Bankenaufsicht nicht ausreichend geprüft habe.

Prüfer in der Kritik

Und auch die Wirtschaftsprüfer gehen nicht unbeschadet aus der Affäre hervor. Sie hätten die Bank früher und kritischer beurteilen müssen, ist Pilgermair überzeugt. Seine Empfehlung: Die Abhängigkeit der Prüfer vom Auftraggeber durch eine Begrenzung der Mandate zu beschränken. Auch aus den Kärntner Haftungen sollten die Lehren gezogen werden, findet der Verfahrensrichter, und zwar in Form klarer Berechnung und Begrenzung selbiger. Derzeit sei die Ermittlung der Haftungsstände und ihrer Obergrenzen wegen uneinheitlicher Methodik der Länder praktisch unmöglich. Zudem zeige das Beispiel Kärnten, dass ein Insolvenzrecht für Länder und Gemeinden notwendig sei, damit Fehlanreize beseitigt werden. Das hätte auch zur Folge, dass nicht mehr auf Hilfe durch den Bund spekuliert werde. (Andreas Schnauder, 24.8.2016) – derstandard.at/2000043250768/Hypo-Bericht-waescht-Josef-Proell-rein

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