Föhrenbergkreis Finanzwirtschaft

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Milliardenvergleich mit Bayern – Heta stimmt zu

Posted by hkarner - 21. September 2015

21. September 2015, 21:35, derstandard.at

Erkennt 2,4 Mrd. Euro „Vergleichssumme“ als Kreditsumme an – Vor Vertrag Heta/BayernLB zu Beilegung von Gerichtsverfahren

Wien/Klagenfurt – Die Hypo-Bad-Bank Heta hat ihr „Okay“ gegeben für den politisch paktierten Generalvergleich zwischen Österreich und Bayern. Am Abend vor dem für morgen, Dienstag, geplanten Ministerratsbeschluss, der den für Österreich rund 1,2 Mrd. Euro teuren Vergleich rechtlich auf den Weg bringen soll, kamen von den Heta-Gremien Zustimmungserklärungen.

Fest steht nun, dass die Heta die bayrischen Milliarden in der Hypo – die von Österreich und der einstigen Hypo Alpe Adria ja bisher immer als Eigenkapital beurteilt worden waren – definitiv als Kreditsummen anerkennt. Es geht um 2,4 Mrd. Euro an offenen Forderungen, die etwa zur Hälfte „geschnitten“ werden.

Im Heta-Abwicklungsverfahren nimmt die BayernLB damit mit offenen Forderungen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro als nicht nachrangige unbesicherte Gläubigerin teil, hieß es in einer ad-hoc-Mitteilung der Heta Montagabend.

Nach vorherigen internen und externen Prüfungen haben die Heta-Organe heute nach eigenen Angaben entschieden, eine bilaterale Vereinbarung mit der BayernLB abzuschließen, mit der die politische Absichtserklärung auf einen Vergleich umgesetzt wird. Zugesagt wurde, dafür die bisher laufenden Rechtsstreitigkeiten beizulegen und Verfahren zu beenden.

Die Zahlungsmodalitäten sind so gewählt, dass kein Vorwurf einer Gläubigerbevorzugung riskiert wird. Technisch soll es nach bisherigen Informationen in etwa so laufen, dass die Republik als Heta-Eignerin die München zugesagte Zahlung von 1,2 Mrd. Euro „vorfinanziert“, also die fällige Summe an den Freistaat Bayern überweist. Sobald 2016 nach dem Ende des Heta-Schuldenmoratoriums im Rahmen des allgemeinen Schuldenschnitts an alle Gläubiger Teil-Auszahlungen erfolgen, kann die Heta selber eine entsprechende Überweisung an die BayernLB vornehmen. Der bayerische Staat würde unmittelbar darauf die vom österreichischen Staat geleistete Vorschusszahlung bzw. eine Summe in selber Höhe bis maximal 1,2 Mrd. Euro nach Österreich zurücküberweisen.

Die Genehmigung der Heta-Organe steht laut Mitteilung vom Abend unter dem Vorbehalt einer Nichtuntersagung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde. (APA, 21.9.2015)

 

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